Irans illegale Maut
- vor 2 Tagen
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Die weiterhin fragile Waffenruhe zwischen Iran und den USA ermöglicht zwar grundsätzlich wieder eine Passage durch die Straße von Hormus. Von einer echten Normalisierung des Schiffsverkehrs kann jedoch bislang keine Rede sein.

Nach Angaben des Unternehmens Windward, das den internationalen Schiffsverkehr überwacht, passierten am Mittwoch lediglich elf Schiffe die Meerenge – eine Zahl, die etwa dem Niveau der Vortage entspricht.
Zugleich strebt der Iran offenbar an, die Kontrolle über das strategisch wichtige Nadelöhr zu behalten. Die Marine der iranischen Revolutionsgarden warnte vor möglichen Seeminen in der Straße von Hormus und empfahl auf einer Karte eine alternative Route entlang der iranischen Küste.
Die Schifffahrtszeitschrift „Lloyd’s List“ bezeichnete diese Passage als eine Art „Teheraner Mautstelle“. Berichten zufolge müssen Schiffe dort Dokumente vorlegen, Freigabecodes einholen und eine von den Revolutionsgarden begleitete Durchfahrt durch einen kontrollierten Korridor akzeptieren.
Über die genaue Höhe der verlangten Gebühren gibt es unterschiedliche Angaben, sie sollen jedoch im niedrigen einstelligen Millionenbereich liegen.
International sorgte die Erhebung der Durchfahrtsgebühr für Empörung. „Das ist inakzeptabel, weil die freie Schifffahrt in internationalen Gewässern ein Gemeingut ist, das nicht behindert oder mit Gebühren belegt werden darf“, sagte etwa Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot dem Sender France Inter.
Auch die EU-Kommission kritisierte eine Maut scharf. Das Völkerrecht sei „glasklar“, sagte ein Sprecher. „Die Schifffahrt muss frei sein“, die EU werde „keine Zahlung oder Gebühr irgendeiner Art“ akzeptieren.

Wäre eine solche Maut überhaupt legal?
Für Meerengen wie die Straße von Hormus gelten besondere Regeln. Sie sind in den Artikeln 34 bis 44 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) definiert. Zentral ist Artikel 38, Absatz 1. Dort heißt es: In solchen Meerengen „genießen alle Schiffe und Flugzeuge das Recht auf Durchfahrt, das nicht behindert werden darf“.
Damit ist die rechtliche Lage eine andere als in künstlich angelegten Gewässern wie dem Suez- oder Panamakanal, wo die Betreiber hohe Gebühren erheben dürfen: „Iran muss die freie Durchfahrt ermöglichen und darf keine Maut erheben“, sagt der Experte für maritime Sicherheit, Moritz Brake. „Zumal es hier um Schutzgeldzahlungen geht: Reeder und Staaten bezahlen nicht für die Nutzung eines Seeweges, sondern dafür, nicht angegriffen zu werden. Das ist keine Dienstleistung, sondern Erpressung.“


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