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BKA đŸ‡©đŸ‡Ș soll heimlich deutsche Wohnungen durchsuchen dĂŒrfen?

  • Autorenbild: Sebastian Zangl
    Sebastian Zangl
  • 14. Aug. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Laut Medienberichten will das Bundesministerium dem Bundeskriminalamt (BKA) kĂŒnftig die Befugnis geben heimlich Wohnungen zu betreten und durchsuchen.

In den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschlands (Mittwochsausgaben vom RND) heißt es, dass das BKA eine zentrale Position in der Strafverfolgung und im Kampf gegen den Terrorismus spielt, dafĂŒr benötigt es analoge und moderne Instrumente. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasst daher "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme fĂŒr die Online-Durchsuchung und Quellen-TelekommunikationsĂŒberwachung", also darf auch SpĂ€hsoftware auf Smartphones, Desktops oder anderen elektronischen GerĂ€ten angebracht werden, um die Wohnung verdeckt zu untersuchen. Diese Instrumente sollen jedoch nur unter sehr hohen HĂŒrden verwendet werden und allein zur TerrorismusbekĂ€mpfung.

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen, sowie was gefunden wurde. Die Polizei muss daraufhin der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag vorlegen, die ihn wiederum beim entsprechenden Ermittlungsrichter stellen. Außerdem muss der Betroffene informiert werden.

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