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BKA 🇩🇪 soll heimlich deutsche Wohnungen durchsuchen dürfen?

  • 14. Aug. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Laut Medienberichten will das Bundesministerium dem Bundeskriminalamt (BKA) künftig die Befugnis geben heimlich Wohnungen zu betreten und durchsuchen.

In den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschlands (Mittwochsausgaben vom RND) heißt es, dass das BKA eine zentrale Position in der Strafverfolgung und im Kampf gegen den Terrorismus spielt, dafür benötigt es analoge und moderne Instrumente. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasst daher "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung", also darf auch Spähsoftware auf Smartphones, Desktops oder anderen elektronischen Geräten angebracht werden, um die Wohnung verdeckt zu untersuchen. Diese Instrumente sollen jedoch nur unter sehr hohen Hürden verwendet werden und allein zur Terrorismusbekämpfung.

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen, sowie was gefunden wurde. Die Polizei muss daraufhin der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag vorlegen, die ihn wiederum beim entsprechenden Ermittlungsrichter stellen. Außerdem muss der Betroffene informiert werden.

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