BKA đ©đȘ soll heimlich deutsche Wohnungen durchsuchen dĂŒrfen?
- Sebastian Zangl
- 14. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Laut Medienberichten will das Bundesministerium dem Bundeskriminalamt (BKA) kĂŒnftig die Befugnis geben heimlich Wohnungen zu betreten und durchsuchen.

In den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschlands (Mittwochsausgaben vom RND) heiĂt es, dass das BKA eine zentrale Position in der Strafverfolgung und im Kampf gegen den Terrorismus spielt, dafĂŒr benötigt es analoge und moderne Instrumente. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasst daher "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als BegleitmaĂnahme fĂŒr die Online-Durchsuchung und Quellen-TelekommunikationsĂŒberwachung", also darf auch SpĂ€hsoftware auf Smartphones, Desktops oder anderen elektronischen GerĂ€ten angebracht werden, um die Wohnung verdeckt zu untersuchen. Diese Instrumente sollen jedoch nur unter sehr hohen HĂŒrden verwendet werden und allein zur TerrorismusbekĂ€mpfung.
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen, sowie was gefunden wurde. Die Polizei muss daraufhin der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag vorlegen, die ihn wiederum beim entsprechenden Ermittlungsrichter stellen. AuĂerdem muss der Betroffene informiert werden.



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