Masken-Verfahren gegen Spahn eingestellt
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Das Verfahren gegen Jens Spahn wegen Maskenkäufen während der Corona-Pandemie ist eingestellt worden, nachdem festgestellt wurde, dass es keine „zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat“ gibt.

Das Verfahren gegen Jens Spahn (CDU) wegen Maskenkäufen während seiner Amtszeit als Gesundheitsminister ist eingestellt worden. Die strafprozessuale Anfangsverdachtsprüfung habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit. Das Verfahren sei daher ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden.
Mehr als 170 Strafanzeigen gegen Jens Spahn gingen seit Juli 2025 bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden ein, die meisten insbesondere wegen Vorteilsannahme und Untreue, hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft weiter. Da Spahn zurzeit Immunität genießt, wurden diese zunächst als Prüfungsvorgänge erfasst.
Für die Prüfung zog die Generalstaatsanwaltschaft den Bericht der Sachverständigen Margaretha Sudhof sowie die Berichte des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestages heran.
Die Berichte seien allesamt in strafrechtlicher Hinsicht ausgewertet worden, insbesondere im Hinblick auf die Direktvergaben, die Beauftragung eines Logistikunternehmens sowie das sogenannte Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums.
Unter Spahns Leitung hat das Ministerium während der Corona-Pandemie Masken in erheblichem Umfang und zu hohen Kosten bestellt. In dem Bericht wird Spahn unter anderem vorgeworfen, bei den Milliardenaufträgen überteuerte Einkäufe befördert, ihm nahestehende Personen bevorzugt und Bedarfsprüfungen außer Acht gelassen zu haben. Spahn weist all dies zurück.



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